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04. Juli 2024: Tierschutzgesetz im Bundesrat: Länder müssen Weichen für Verbesserungen stellen

Am Freitag, den 5. Juli 2024, befasst sich der Bundesrat mit der Novelle des Tierschutzgesetzes. In ihrer umfangreichen Stellungnahme empfehlen die Ausschüsse der Länderkammer diverse Änderungen und Ergänzungen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte, der Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Bundesverband Tierschutz fordern die Bundesländer dazu auf, den Empfehlungen für strengere Tierschutzvorgaben zuzustimmen. Aus Sicht der Verbände müssen die Länder jetzt die Chance nutzen, um das Tierschutzgesetz endlich in Einklang mit dem Staatsziel Tierschutz zu bringen.

In ihrer fast 100-seitigen Stellungnahme begrüßen der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Kulturfragen sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dass die Bundesregierung den Tierschutz bei Haus- und Nutztieren verbessern will. Die geplanten Maßnahmen gehen den Ausschüssen der Länderkammer jedoch nicht weit genug. Deswegen schlagen sie mehr als 80 Veränderungen vor.

Diese beziehen sich unter anderem auf Tiertransporte, die Anbindehaltung von Rindern, die Registrierung von Hunden und Katzen, den Online-Tierhandel, Qualzucht-Regeln, Amputationen, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, das Verbot der Haltung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, die Kontrolle von Betrieben mit tierischen Nebenprodukten sowie die Kennzeichnungspflicht für verendete Rinder und Schweine.

Viele Empfehlungen der Länder entsprechen weitgehend den Forderungen der Tierschutzverbände. So fordern die Ausschüsse beispielsweise, ein nationales Verbot von Tiertransporten in Hochrisikostaaten in das Tierschutzgesetz aufzunehmen. Rinder, Schafe und Ziegen würden unter schweren Verstößen gegen europäisches und deutsches Tierschutzrecht teils wochenlang in diese vorwiegend muslimischen Länder transportiert und dort in aller Regel früher oder später ohne Betäubung geschlachtet.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die geplanten Regelungen zur Anbindehaltung von Rindern. Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern weitere zehn Jahre erlaubt bleiben soll. Die saisonale Anbindehaltung, bei der die Tiere über sechs Monate im Stall fixiert werden, soll sogar dauerhaft legalisiert werden. Beide Regelungen sind nach Ansicht der Ausschüsse tierschutzrechtlich nicht vertretbar.

Bei der vorgesehenen Überwachung auf Schlachthöfen durch Videoaufzeichnungen sprechen sich die Länder dafür aus, dies auch für mittlere und kleinere Schlachthöfe zu gewährleisten, zumal es gerade bei diesen Betriebsgrößen immer wieder zu tierschutzrechtlichen Verstößen komme. Sie fordern zudem, nichtkurative Eingriffe an Tieren zu reduzieren und dass weitere, aktuell nicht im Gesetz genannte Amputationen, nur noch unter Betäubung vorgenommen werden dürfen.

„Die Ausschüsse des Bundesrates kritisieren – wie die Tierschutzseite – die zahlreichen Mängel des Gesetzentwurfes. Wir appellieren an die Länder, die morgige Abstimmung zu nutzen, um den Gesetzentwurf spürbar und substanziell im Sinne der Tiere zu verbessern“, fordert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.

„Bei der wohl umfangreichsten und wichtigsten Reform des Tierschutzgesetzes seit Jahrzehnten, müssen die Länder jetzt die Chance nutzen, um die rechtlichen Verpflichtungen, die aus der Staatszielbestimmung des Tierschutzes im Grundgesetz resultieren, im Gesetz zu konkretisieren. An den Stimmabgaben der einzelnen Bundesländer wird sich zeigen, wer das Grundgesetz und das darin verankerte Staatsziel Tierschutz ernst nimmt“, sagt Karsten Plücker, Vorsitzender des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

„Es ist eine große Enttäuschung für den Tierschutz, dass der ohnehin nicht weit genug gehende Entwurf bereits vor dem Kabinettsbeschluss deutlich abgeschwächt wurde. Im jetzt folgenden parlamentarischen Verfahren muss für den Schutz von Tieren endlich nachgebessert werden. Noch nicht einmal das seit über 20 Jahren europaweit verbotene Abschneiden der Ringelschwänze wird wirksam eingeschränkt“, kritisiert Claudia Lotz, Vorsitzende vom Bundesverband Tierschutz e.V.

Hier können Sie sich die Empfehlungen der Ausschüsse als PDF herunterladen.

Hier können Sie sich die Stellungnahme der Tierschutzverbände als PDF herunterladen.


Pressestelle Menschen für Tierrechte:
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E-Mail: ledermann@tierrechte.de


Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
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Tel: 02252/830 12 10
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www.ausstieg-aus-der-tierhaltung.de
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.