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Rubrik
Rechtliche Grundlage der Patentierung von Tieren

1980 wurde weltweit das erste Mal ein Patent auf Lebewesen erteilt. Dieses Patent wurde in den USA auf genmanipulierte Bakterien erteilt. Mit dieser Entscheidung wurden Lebewesen zu toter Materie und zu Erfindungen des Menschen umdefiniert. Die logische Konsequenz dieser Entwicklung in den darauf folgenden Jahren war, dass auch Patente auf Pflanzen, Tiere und sogar menschliche Gene erteilt wurden.

1992 wurde das erste Mal in Europa ein Patent auf ein Säugetier erteilt: auf die so genannte Krebsmaus. Dieses Patent umfasste zunächst nicht nur diese Maus und ihre Nachkommen, sondern sämtliche (!) Säugetiere mit Ausnahme des Menschen, die in der entsprechenden Art und Weise gentechnisch so verändert werden, dass sie besonders leicht an Krebs erkranken. Gegen dieses Patent legten zahlreiche Organisationen (u.a. auch der Bundesverband Menschen für Tierrechte) und Einzelpersonen Einsprüche vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in München ein. Nach insgesamt drei Verhandlungen im Abstand von mehreren Jahren bestätigte das EPA das Patent im Juli 2004 im Wesentlichen und wies Einsprüche und Beschwerden zurück. Zwar wurde das Patent eingegrenzt und umfasst jetzt »nur noch« die gentechnisch veränderte Krebsmaus. Diese Änderung schützt aber kaum ein Tier vor Genmanipulation und Missbrauch im Versuch. Denn einerseits sind Industrie und Forschung vor allem an Mäusen als Versuchstiere interessiert. Andererseits - und das ist das eigentlich Skandalöse dieser Entscheidung - werden gentechnisch veränderte Tiere weiterhin als Erfindung des Menschen eingestuft. Daher ist auch künftig mit weiteren Patenten auf Tiere zu rechnen. Mehr als 70 Patente auf Tiere hat das EPA bereits erteilt.

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Patenten in Europa ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), das bis heute gilt. Nach dem EPÜ, das u. a. die Mitgliedsstaaten der EU sowie die Schweiz unterzeichnet haben, sind »Tierarten« nicht patentierbar. Obwohl das Patent auf die Krebsmaus diesem Artikel widerspricht, wurde es nicht zurückgenommen und gilt weiterhin. Die Entscheidung des EPA vom Juli 2004 ist nicht weiter anfechtbar.

Weiterhin wurde seit 1988 in der EU über die so genannte »Patentierungsrichtlinie« debattiert. Diese Richtlinie soll die Patentgesetzgebung der Mitgliedsstaaten »harmonisieren« und außerdem die Patentierung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren sowie Teilen des Menschen sanktionieren. Nach jahrelangem Streit nahm das Europäische Parlament im Mai 1998 die Richtlinie mehrheitlich an. Die Umsetzung in nationales Recht hätte schon im Jahr 2000 erfolgen müssen. Doch nur wenige EU-Staaten haben dies bislang umgesetzt - auch Deutschland noch nicht. Die Entscheidung steht aber für den Herbst 2004 an.

Autorin: Marion Selig
Stand: Juli 2004

Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 30. Juli 2010
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