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 Düsseldorf,
Januar 2010: Demonstration für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in NRW



Rubrik
Dokument
Aktion Tierschutz-Verbandsklage!

 Aktuell: Tierschutz-Verbandsklage im NRW-Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von SPD/B90/Die Grünen enthält wichtige Neuregelungen zum Tierschutz. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage. Damit kommt die Landesregierung ihrem Wahlversprechen nach. Denn die Einführung des Klagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen war eine der Kernforderungen des Bundesverbandes.
Hier erfahren Sie mehr über den Koalitionsvertrag in NRW.
Einen Auszug aus dem Vertrag, der das komplette Tierschutzprogramm enthält, lesen Sie hier.

 Anhörung des Hamburger Senats zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage

Die Fraktion Die Linke hatte am 1.9.2009 einen Antrag auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht. Am 2. März 2010 fand eine Expertenanhörung hierzu im Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz statt, auf der auch der Bundesverband angehört wurde. Am 17. Juni steht nun der zuständige Senator Dietrich Wersich dem Ausschuss Rede und Antwort. Aus diesem Anlass haben mehrere Tierschutzorganisation einen gemeinsamen offenen Brief an die zuständigen Politiker geschickt, um die Unentbehrlichkeit der Tierschutz-Verbandsklage erneut zu unterstreichen.
Offener Brief Verbandsklage Hamburg
Stellungnahme Anhörung Bundesverband
Antrag Die Linke

 Saarland will Tierschutz-Verbandsklage einführen

Nach der Landtagswahl im Saarland am 30. August 2009 hat die Koalition aus CDU, FDP und B90/Die Grünen Anfang November ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Darin ist die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage vorgesehen. Der Bundesverband hatte im Vorfeld der Wahlen mit allen Parteien in Kontakt gestanden und sich für die Verbandsklage eingesetzt. Ein entscheidender Fortschritt ist, dass sich neben den Grünen nun auch CDU und FDP auf Landesebene für die Tierschutz-Verbandsklage aussprechen. Die saarländische Jamaika-Koalition setzt damit neue Maßstäbe.
Pressemitteilung vom 05.11.2009

 Die aktuelle Situation

Der Tierschutz ist im Grundgesetz, Tierschutzgesetz und in Verordnungen geregelt. Doch täglich wird gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Bei Missständen können Tierschutzorganisationen jedoch bisher nicht stellvertretend für die Tiere klagen. Juristische oder private Personen hingegen können dies im eigenen Interesse tun, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Dies wird von denen, die Tiere (aus-) nutzen, wie Betreibern von Tiermastbetrieben oder Experimentatoren, aktiv genutzt.

 Ohnmacht gegenüber den Behörden

Wer selbst nicht klagen kann, z. B. Minderjährige oder Behinderte, erhält einen gesetzlichen Vertreter. Nicht so bei den Tieren: Gegen Tierschutz-Vergehen wie unartgemäße Haltung, Schächten ohne Betäubung oder bei Tierversuchen kann bisher nicht wirkungsvoll vorgegangen werden - eine rechtsstaatliche Schieflage auf Kosten der Tiere. Diese Ohnmacht haben viele Tierrechtler und -schützer erfahren müssen: Obwohl sie eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Strafanzeige bringen, stellen die Behörden die Ermittlungen regelmäßig ein. Die Anzeigenerstatter haben keine Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaften überprüfen zu lassen

 Durchbruch in Bremen

Im September 2007 beschloss Bremen als erstes Bundesland die Einführung des Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen, das dann am 6. Oktober in Kraft trat. In Bremen tätige Tierschutzorganisationen können nun mittels einer Festellungsklage vor den Gerichten des Bundeslandes klagen, um z. B. behördliche Entscheidungen überprüfen zu lassen. Bremen hat zudem eine neue Bundesratsinitiative zur Einführung des Verbandsklagerechtes auf Bundesebene gestartet.

 Tiere brauchen einen Anwalt

Die Tiere dürfen nicht länger auf einen effektiven Schutz warten. Eine Chancengleichheit besteht erst dann, wenn Tierschutzorganisationen stellvertretend, sozusagen als Anwalt der Tiere, klagen können. Dies geht nur über das Verbandklagerecht. Das ist übrigens kein Novum, im Naturschutzrecht, Behindertenrecht und Wettbewerbsrecht ist die Verbandsklage bereits zugelassen und hat sich bewährt.

Um parlamentarische Mehrheiten für die Tierschutz-Verbandsklage zu gewinnen, ist intensive politische und öffentliche Arbeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene notwendig. Gelingt es uns, wie beim »Tierschutz ins Grundgesetz«, die Verbandsklage zunächst in den Bundesländern zu etablieren, ist die Regierung gedrängt, sie auch auf Bundesebene einzuführen.

Die Tierschutz-Verbandsklage schafft also kein neues Tierschutzrecht, sondern ist unbedingt notwendig, bereits geltende Tierschutzvorschriften auch in der Praxis wirkungsvoll durchzusetzen. Helfen Sie uns dabei, denn Tiere brauchen einen Anwalt!

Aktuelles
Hier erfahren Sie mehr über die aktuelle politische Entwicklung bei der Verbandsklage.
Unsere Aktivitäten

 Bisherige Aktivitäten - eine Übersicht

Der Bundesverband fordert die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage schon seit Jahren.
Nun zeichnen sich endlich Erfolge ab.
Helfen Sie mit

 So können Sie aktiv werden:

Flyer & Unterschriftenliste
Unser Din-A4-Flyer erläutert kurz und knapp die Situation. Verfügbar als Online-Text und PDF.
Weitere Informationen
Sie wollen mehr über die Tierschutz-Verbandsklage wissen?
Pressemitteilungen zum Thema

 15. Juni 2010

Hamburg braucht die Verbandsklage für Tierschutzverbände

 21. Januar 2010

NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut

 05. November 2009

Saarland: Koalitionsvertrag setzt neue Maßstäbe für Tierschutz

 12. Oktober 2009

Saarland: Jamaika-Koalition für Tierschutz-Verbandsklage

 11. September 2009

NRW: Erneuter Vorstoß für Tierschutz-Verbandsklage durch B90/Die Grünen

 21. Januar 2009

Schleswig-Holstein: CDU verhindert Tierschutz-Verbandsklage

 12. November 2008

Sachsen sagt Nein zur Tierschutz-Verbandsklage

 25. September 2008

»Tiere brauchen einen Anwalt« - Unterschriften für Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen

 05. Oktober 2007

Bremen: Tierschutz-Verbandsklage tritt bereits in Kraft

 20. September 2007

Meilenstein für Tierrechte: Bremen führt als erstes Bundesland Tierschutz-Verbandsklage ein

 02. November 2006

Bremen: Noch kein Beschluss zur Tierschutz-Verbandsklage

 13. Oktober 2006

Tierschutz-Verbandsklage:
Bremen weiterhin führend - In Nordrhein-Westfalen beginnen die Beratungen

 11. September 2006:

Bremen diskutiert Klagerecht für Tierschutzorganisationen.

 Bundesratssitzung am 05. November 2004:

Bundesrat gegen Tierschutz-Verbandsklage!
Menschen für Tierrechte: »Klagerecht für Tiere lässt sich nicht aufhalten!«

 Zum Welttierschutztag am 04.10.2004:

Heißer Herbst für Tierrechte-
Tierschutz-Verbandsklage vor Bundesratsentscheid

 17. Mai 2004:

Gesetzesinitiative Tierschutz-Verbandsklage:
Bundesverband Menschen für Tierrechte kontert Tierversuchslobby

 Bundespressekonferenz 08.03.04:

Menschen für Tierrechte hoch erfreut:
Schleswig-Holstein startet Gesetzesinitiative zur Tierschutz-Verbandsklage
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 30. Juli 2010
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