Der Bundesverband fordert die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage schon seit Jahren. Nun zeichnen sich endlich Erfolge ab.
März 2010Am 2. März befasste sich der Gesundheitsausschuss der Hansestadt Hamburg in einer Anhörung mit der Tierschutz-Verbandsklage. Vom Bundesverband war Dr. Christiane Baumgartl-Simons in der Expertenrunde vertreten. Die schwarz-grüne Landesregierung der Hansestadt Hamburg hat in ihrem Koalitionsvertrag die Bewertung Tierschutz-Verbandsklage festgeschrieben. Ende 2009 brachte die Fraktion »Die Linke« einen Gesetzentwurf, der identisch ist mit dem Bremer Gesetz, in die Bürgerschaft ein.
Januar 2010CDU und FDP stimmen gegen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen.
Dezember 2009Noch im Dezember 2009 brachten die Grünen in Schleswig-Holstein wieder einen Gesetzesantrag zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in den Landtag ein. Dieser wurde erwartungsgemäß vom Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Umweltausschuss abgelehnt.
November 2009Saarland: Die neue Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen hat die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Der Bundesverband hatte im Vorfeld der Wahlen sowie während der Koalitionsgespräche intensive Lobbyarbeit geleistet.
November 2007Sachsen: Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bringen einen Gesetzentwurf zur Einführung der Tierschutzverbandsklage in den Landtag ein. Auch in Berlin und Schleswig-Holstein beschäftigen sich die Parlamente mit dem Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen.
Oktober 2007Berlin: Am 30.Oktober stimmte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen für ein Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzverbände sowie für die Einführung des Klagerechts auf Bundesebene und bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein.
Bremen: Das im September beschlossene Klagerecht tritt am 6. Oktober 2007 in Bremen in Kraft.
Schleswig-Holstein: Der von Bündnis90/Die Grünen im Februar 2007 eingebrachte Gesetzesentwurf zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Länderebene liegt noch immer zur Beratung im Umweltausschuss.
September 2007Bremen: Nach intensiver Lobbyarbeit vonseiten des Bundesverbandes und anderen Tierschutzorganisationen beschließt die Bremische Bürgerschaft (Landtag) am 20. September mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei als erstes Bundesland, anerkannten Tierschutzorganisationen das Verbandsklagerecht einzuräumen. Zudem stimmen die Abgeordneten für eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Einführung dieses Klagerechts auf Bundesebene.
Schleswig-Holstein: Der Umweltausschuss stellte am 5. September das von ihm in Auftrag gegebene rechtswissenschaftliche Gutachten vor. Es bestätigt die Position des Bundesverbandes wonach die Einführung der Verbandsklage auch auf Länderebene möglich ist. Die Beratungen im Agrarausschuss in Schleswig-Holstein sind noch nicht abgeschlossen.
Oktober 2006 Bremen: Das Bundesland beriet am 11. oder 12. Oktober in der Bremischen Bürgerschaft in erster Lesung über den Gesetzesantrag von B90/Die Grünen. Damals war der wissenschaftliche Dienst des Landes fälschlicherweise noch der Meinung, dass die Einführung der Verbandsklage auf Landesebene der Föderalismusreform widerspreche.
2005 und 2006 bringen die Fraktionen von B90/Die Grünen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Anträge auf Einführung der Tierschutzverbandsklage auf Landesebene ein. Alle Anträge werden von der Mehrheit der Landtagsabgeordneten abgelehnt.
2004 Die Fraktionen von B90/Die Grünen beantragen in den Bundesländern Bayern, Berlin, und Hessen, die Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein zu unterstützen; Es finden sich keine Mehrheiten. Schließlich wird der Antrag Schleswig-Holsteins im Bundesrat Anfang November abgelehnt.
Am 17. Mai veranstaltet das Land Schleswig-Holstein in Berlin eine Fachtagung »Anwälte der Tiere - Klagerecht für Tierschutzverbände«. Dr. Eisenhart von Loeper, Jurist und Vorsitzender der Menschen für Tierrechte referiert zum Thema »Verbandsklage und biomedizinische Forschung«. Aspekte aus seinem Referat hier.
Am 8. März präsentiert Schleswig-Holstein einen Gesetzesantrag zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Berlin auf der Bundespressekonferenz. Dr. Eisenhart von Loeper, Jurist und Vorsitzender von Menschen für Tierrechte nimmt als Sachverständiger an der Pressekonferenz teil. Schleswig-Holstein bringt seinen Gesetzesantrag in den Bundesrat ein.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein informiert in seiner Veranstaltungsreihe »Ansichtssache« tagespolitische Themen mit Akteuren und Experten. Auch Dr. Eisenhart von Loeper ist als Gast bei der Podiumsdiskussion geladen.
2003Unter dem Titel »Dem Tier eine Stimme geben - Verbandsklage und Tierschutz« findet am im März in Kiel eine Fachtagung statt. Veranstalter sind die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag sowie das Tierschutzbündnis Schleswig-Holstein. Die Debatte sowie der erfreuliche Schritt einer Beschlussfassung zur Einführung des Klagerechtes auf Landesebene des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 15/1942) bilden eine gute Basis, um das Gesetzesvorhaben zu konkretisieren und öffentlich zu begleiten. Die Referentenbeiträge wurden in Form eines Tagungsbandes veröffentlicht und können hier eingesehen werden.
2002Im Saarland findet ein erstes Gespräch zum Thema Verbandsklage zwischen Umweltminister Mörsdorf und den Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar statt.
Im Namen des Bundesverbandes wendet sich Dr. jur. Eisenhart von Loeper direkt an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Franz Müntefering und macht klar, dass es nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz unverzichtbar sei, eine Chancengleichheit für den Tierschutz auf rechtsstaatliche Weise herzustellen. Wenn dies nicht auch für Tierschutzverbände diskutiert würde, dann sein ein effektiver Tierschutz nicht möglich. In seinem Positionspapier anlässlich der Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und B90/Die Grünen fordert der Bundesverband u.a.:
»...die gesetzliche Einführung der Verbandsklage für Tierschutzverbände einschließlich möglicher Rechtsbehelfe des vorläufigen Rechtsschutzes....«
Mit der Begründung:
»...Das Staatsziel Tierschutz bedeutet einen höheren Rang für die Verwirklichung eines effektiven Tierschutzes. Bereits bei der Bundestagsdebatte vom 17. Mai 2002 bestand Klarheit, dass dies für die staatlichen Instanzen Folgen haben muss...Die Tierschutzverbände hatten vor etwa 10 Jahren noch die Novelle des Tierschutzgesetzes mit Einführung der Institution von Bundes- und Landestierschutzbeauftragten gefordert, womit allerdings beträchtliche Kosten verbunden gewesen wären. Die Verbandsklage schafft derartige Kostenfolgen nicht, die Prozesskosten eines Verfahrens trägt selbstverständlich die unterliegende Partei...«
Der Bundesverband fragt 1.000 Bundestagskandidaten anlässlich der Bundestagswahlen:
»Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz haben ausgesuchte Naturschutzverbände ein Klagerecht in Naturschutzfragen bekommen. In der Gesetzesbegründung heißt es, die Verbandsklage habe sich. Sollte nicht auch Tierschutzverbänden, schon aus Gleichheitsgründen, ein Klagerecht in Tierschutzfragen eingeräumt werden?«
Ergebnis: Zu den Antwortenden gehören 159 heute im Bundestag vertretene Abgeordnete. Von diesen Parlamentariern befürworten 50 Prozent die Verbandsklage für Tierschutzverbände, 17 Prozent lehnen diese ab.
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