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Rubrik
Die Bundestagswahl, die Parteien und der Tierschutz

Angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl hat unser Bundesverband Menschen für Tierrechte den Fraktionen und Parteien des Bundestages einen Fragenkatalog zu dringlichen Tierschutzbereichen unterbreitet. Unsere Auswertung bezieht sowohl die individuellen Antworten als auch die Wahlprogramme ein. Wir hoffen, dass sie Wählerinnen und Wählern vor dem Urnengang dienlich ist. Denn seit der Schutz der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, erhält er als politische Aufgabe ein besonderes Gewicht.

 Landwirtschaftliche Tierhaltung

Frühere Bundesernährungsminister waren geprägt vom konventionellen Deutschen Bauernverband und schützten hauptsächlich dessen Interessen gegen berechtigte Anliegen des Tierschutzes. Erst die Erschütterungen durch die BSE-Krise und der Ruf des Kanzlers Gerhard Schröder nach der Agrarwende schuf die Zäsur: Die grüne Verbraucherministerin Renate Künast hat die Landwirtschaftspolitik aus schädlichen Verflechtungen mit der Landwirtschaftslobby befreit. Bei einem schwarz-gelben Regierungswechsel droht die Wiederherstellung der alten Landwirtschaftspolitik mit einseitiger Lobbyabhängigkeit!

Das unterstreicht das Wahlprogramm der CDU/CSU, denn es fordert - ebenso wie die FDP -ausdrücklich die »konsequente 1:1 Umsetzung des EU-Rechts und die Beseitigung nationaler Alleingänge«. Der Tierschutz droht dann jedenfalls im gesamten Bereich der Landwirtschaft auf ein äußerst niedriges Niveau abzusinken. Das bedeutet, es würden nur die Minimalstandards der EU umgesetzt. Diese beinhalten so wenig Schutz der Tiere wie gerade noch mit dem EU-Recht vereinbar ist. Kurz: Tierschutz in der Landwirtschaft tendiert dann gegen Null. Das wäre mit unserer kulturellen Identität nicht zu vereinbaren und stünde im Widerspruch zur Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz sowie auch zu den Anforderungen an die Tierhaltung, die das Bundesverfassungsgericht im so genannten Hennen-Urteil von 1999 (AZ: 2 BvF 3/90) festgeschrieben hat. Die artgemäßen Bedürfnisse der Tiere müssen hiernach im Sinne von »Wohlbefinden in einem weiter verstandenen Sinn« befriedigt werden.

 Legebatterien

Obwohl die Abschaffung der tierquälerischen Legebatterien ab Januar 2007 auch von den unionsgeführten Bundesländern im Herbst 2001 mitbeschlossen wurde, steht dieses Verbot auf der »Abschussliste« einer schwarz-gelben Regierung.

Die Aufhebung des Verbots der Legebatterien wäre ein schwerer Rückschlag, mit Auswirkungen auch auf die anderen Tierhaltungssysteme, den die rot-grüne Regierung und Renate Künast mit unserer Unterstützung gegen den Druck der unionsgeführten Bundesländer bisher noch abgewiesen haben. Ein schwarz-gelber Regierungswechsel ließe harte Zeiten wegen der dann bevorstehenden Einführung der modifizierten Hühnerkäfige erwarten, die man jetzt irreführend und beschönigend als »Kleinvoliere« bezeichnet. Diese modifizierten oder »ausgestalteten« Käfige sind in der EU zugelassen, weichen aber nur geringfügig von den bisherigen Batteriekäfigen ab, welche ab 2012 auch EU-weit verboten sind.

 Tierschutz-Verbandsklage

Wer Tierschutz ernst nehmen und ihn mit moderner Rechtsstaatlichkeit verknüpfen will, darf es nicht bei schönen Worten und der bisherigen Schieflage bewenden lassen. So können Tiernutzer ihre Interessen durch alle gerichtlichen Instanzen einklagen. Doch die gleiche Möglichkeit, zugunsten der Tiere bestehendes Tierschutzrecht durchzusetzen, fehlt bisher. Tiere erhalten nämlich keinen Anwalt, der ihre im Tierschutzgesetz und im Grundgesetz zuerkannten Ansprüche einklagen kann. Dieses Recht muss wenigstens anerkannten Tierschutzverbänden durch die Tierschutz-Verbandsklage zugestanden werden. Die SPD hat eine solche Klagemöglichkeit auf Bundesebene bisher zwar abgelehnt, spricht sich uns gegenüber jetzt aber »mit besonders strengen Auflagen« dafür aus. In den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien findet sich allerdings allein bei B90/Die Grünen, ebenso in deren Gesetzesinitiativen auf Länderebene, ein klares Eintreten für die Tierschutz-Verbandsklage. Ein schwarz-gelber Regierungswechsel lässt nach den hierzu vorliegenden Antworten bisher keinen Fortschritt erwarten.

 Tierversuche und tierversuchsfreie Verfahren

Zu einigen Bereichen gibt es allerdings bisher auch eine messbare Zusammenarbeit mit den Unionsparteien. Sie haben sich auf einer Anhörung des Bundesverbandes (siehe auch Seite 10 und 11) zur Frage der Förderung tierversuchsfreier Verfahren, ebenso wie die Grünen, durch profilierte Abgeordnete deutlich für die Abkehr vom Tierversuch und für innovative Verfahren ohne Tierversuche stark gemacht. Allerdings schweigt das Wahlprogramm der Union - ebenso wie das der SPD - hierzu. Bezogen auf das EU-Chemikalienprogramm REACH will die FDP immerhin eine »Verringerung der Anzahl von Tierversuchen durch den verstärkten Einsatz von Alternativmethoden« erreichen. B90/Die Grünen sind allerdings die einzigen, die Tierversuche »konsequent durch alternative Testmethoden« ersetzen wollen.

 Schächten

Eine konstruktive Gesetzesinitiative gibt es auch zum Verbot des betäubungslosen Schlachtens der Tiere durch die CDU-geführte Regierung des Landes Hessen. Bei weiteren unionsgeführten Ländern findet dies allerdings derzeit noch ein unterschiedliches Echo. Auf Bundesebene haben die Bündnisgrünen aufgrund einer Sachverständigenanhörung unmissverständlich die Betäubungspflicht vor jeder Schlachtung verlangt. Auch die tierschutzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen der Union, der SPD und der FDP stimmen damit im Wesentlichen überein.

 »Zirkustiere« und »Pelztier«-Haltung

Entwicklungschancen bestehen bei einem Grundsatzverbot der Haltung bestimmter wild lebender Tiere, insbesondere von Affen, Elefanten und Bären, in Zirkussen. Der unionsgeführte Bundesrat hat von der Regierung entsprechende gesetzliche Regelungen gefordert; ebenso für die »Pelztier«-Haltung. Diese scheinen nun endlich kurz vor der Verabschiedung zu stehen. So wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst über eine Verordnung mit Mindestvorgaben zur »Pelztier«-Haltung entscheiden. SPD, B90/Die Grünen sowie FDP stimmen in beiden Bereichen mit den Forderungen nach gesetzlicher Regelung des mehrheitlich von der CDU/CSU besetzten Bundesrates überein.

 Tierquälerei

Die Union, die SPD und die FDP lehnen es ab, die Höchststrafen für Tierquälerei und gesetzwidrige Tiertötung von drei auf fünf Jahre heraufzusetzen. B90/Die Grünen unterstützen dagegen diese Tierschutz-Forderung.

 Fazit

Ein schwarz-gelber Machtwechsel würde die tierschutzpolitischen Perspektiven in sehr wesentlichen Bereichen stark erschweren. Die außerparlamentarische tierschutzpolitische Arbeit würde dadurch umso mehr gefordert. Es muss dann darum gehen, Kontakte zu erweitern, Bündnisse zu schließen und vor allem auch den öffentlichen Druck zu erhöhen. Der in der Vergangenheit nach vielen Jahren errungene Erfolg der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zeigt, dass solche Arbeit Früchte tragen kann. Gerade wertkonservative Parteien wie die Union dürfen das im Grundgesetz verankerte Kulturgut Tierschutz nicht preisgeben, wie es bei bloßer Umsetzung von EU-Recht der Fall wäre. Wir werden uns jedenfalls weiterhin den Konflikten stellen, bei denen das Recht wehrloser Mitgeschöpfe und unser menschliches Mitgefühl auf dem Spiel stehen.

Zusammenfassend haben die Bündnisgrünen unbestreitbar das deutlichste tierschutzpolitische Profil. Aber es gibt auch, je nach den Themen, tierfreundliche Aspekte in anderen Parteien. Antworten des Linksbündnisses aus PDS und WASG ließen sich bis Redaktionsschluss noch nicht einbeziehen. In deren Wahlprogramm wird über den Tierschutz allerdings nichts gesagt. Käme es auf Gregor Gysi und auf die PDS der früheren Wahlperiode an, dann könnten wir mit einer Parteinahme pro Tierschutz rechnen.

Unsere Fragen richteten wir an die Parteivorsitzenden und tierschutzpolitischen Sprecher der Parteien, die mit dem Einzug in den Bundestag rechnen können. Die Wählerinnen und Wähler, denen ein besserer Schutz wehrloser, gequälter Tiere viel gilt, seien daran erinnert, dass es besonders wichtig ist, welcher Partei und welchem Wahlkreiskandidaten sie ihre Zweitstimme zur Bundestagswahl geben. Die Erststimme zählt für die mehrheitliche Direktwahl des Kandidaten, während das Ergebnis der Zweitstimmen letztlich über die Stärke und das Gewicht der Parteien im Bundestag entscheidet.

Eisenhart von Loeper


Unsere Fragen an die Politiker, deren Antworten sowie Hinweise zu den Wahlprogrammen finden Sie im Internet unter:
www.wahl2005.tierrechte.de


Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 30. Juli 2010
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