Am 1. November hat der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft die Beratungen zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Koalitionspartner CDU und SPD benötigen noch mehr Zeit, um zu einer Position zu finden.
»Ein juristisches Gutachten der Universität Rostock zeigt die Tierschutz-Verbandsklage als einzig richtiges Mittel auf, um die Durchsetzungsschwäche des Tierschutzgesetzes zu beheben«, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. »Dieses Gutachten haben alle Ausschussmitglieder von mir erhalten.«
Nach Aussagen des Verbandes sperre sich Bremens CDU aus politischen Gründen gegen ein Klagerecht im Tierschutz, während der Koalitionspartner SPD diesem aufgeschlossen gegenüber stehe. Zwar gehe den Sozialdemokraten der jetzt beratene Gesetzesentwurf der Fraktion B90/Die Grünen zu weit, jedoch hätte die SPD bis heute keinen eigenen Vorschlag vorgelegt.
Das Verbandsklagerecht sei ein erprobtes Mittel unseres Rechtsstaats. Es habe sich im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht bereits bewährt.
»Deshalb liefern wir unsere Argumente weiter nach Bremen. Die CDU kann sich nicht auf Dauer den juristischen Sachargumenten zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage verschließen, insbesondere auch nicht im Hinblick auf die Landtagswahlen im Frühjahr 2007«, so Simons abschließend.
Nachfragen unter: 0172 - 234 81 06
Informationen zum Thema Tierschutz-Verbandsklage:
www.verbandsklage.tierrechte.de
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