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21. Oktober 2009

Thüringen - Koalitionsvertrag von CDU und SPD bedeutet Tierschutz ohne Fortschritt




Enttäuscht zeigt sich der Bundesverband Menschen für Tierrechte über den heute im Thüringer Landtag vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU und SPD, denn die SPD hat die in ihrem Regierungsprogramm sowie in ihren Wahlprüfsteinen* ausgewiesene Einführung der Tierschutz-Verbandsklage nicht für den Koalitionsvertrag durchgesetzt.

»Wenn die SPD vor der Wahl vehement für das Klagerecht im Tierschutz eintritt, hätte sie in den Verhandlungen mehr Durchsetzungsvermögen zeigen müssen. Für den Tierschutz, der immerhin Verfassungsrang genießt, ist die Tierschutz-Verbandsklage ein unverzichtbares Mittel unseres Rechtsstaates«, sagt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Auch die Förderung von Tierversuchsersatzverfahren, etwa durch Einführung entsprechender Lehrstühle, ist im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. »Wir gehen davon aus, dass CDU und SPD für den Tierschutz keinen Fortschritt anstreben. Denn richtigerweise konnten sich die Vertragsparteien dazu entschließen, die Einführung des Verbandsklagerechts für Behinderte zu prüfen und einen Lehrstuhl für Bioenergie einzurichten«, betont der Bundesvorsitzende. Für den Tierschutz enthielte der Koalitionsvertrag jedoch nur allgemeine Äußerungen ohne konkrete Zielvorgaben.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für dringend erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen zu können. Bisher können Tiernutzer wie z. B. industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Verbände - sozusagen als Anwalt der Tiere - können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Als erstes Bundesland hat Bremen die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt, die Jamaika-Koalition im Saarland will sie jetzt ebenfalls etablieren.

Die Einrichtung eines Lehrstuhls für Tierversuchsersatzverfahren ist für den Bundesverband ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren gezielt zu fördern. Ein solcher Lehrstuhl nehme Einfluss auf die akademische Lehre, Forschung und gesellschaftliche Akzeptanz. Außerdem fördere und sichere er den wissenschaftlichen Nachwuchs und ziehe Wissenschaftler aus der ganzen Welt an.

*Wahlprüfsteine/Antwortschreiben der SPD: http://www.tierrechte.de/pdf/content/themen/wahlen/09-06-10-Antwort-SPD-Thueringen.pdf

Alle Antworten unter http://www.tierrechte.de/p200090001004x1005.html

Koalitionsvertrag: http://www.mdr.de/DL/6791153.pdf


Kontakt:
Pressestelle - Stephanie Elsner
Tel.: 05237 - 2319790
eMail: elsner@tierrechte.de

Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 30. Juli 2010
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