Sie befinden sich hier: Home >> Themen-Center >> Tierversuche >> EU-Tierversuchs-Richtlinie 86/609 >> Gravierende Mängel des derzeitigen Richtlinien-Entwurfs
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Der aktuelle Entwurf der Richtlinie (Herbst 2009) enthält folgende erhebliche Mängel

keine ethische Bewertung von Tierversuchen
kein Programm zum Ausstieg und zur Reduktion der Tierversuche
zwingende Anwendung alternativer Verfahren erst nach behördlicher Genehmigung (nicht bereits, wenn die wissenschaftliche Aussagefähigkeit nachgewiesen ist)
kein Verbot der Versuche an Affen und Menschenaffen
kein Verbot von Tierversuchen, die lang anhaltende, schwere Schmerzen, Schäden und Leiden verursachen
kein Verbot der mehrfachen Versuche an einem Tier
vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Tierversuche, die »leichte« Schmerzen, Schäden und Leiden hervorrufen
rückwirkende Bewertung nur von Versuchen an Affen und von Experimenten, die schwere Schmerzen, Schäden und Leiden herrufen
Veröffentlichungspflicht nur für Versuche an Affen und Experimente, die schwere Schmerzen, Schäden und Leiden hervorrufen
keine strengeren Tierschutzanforderungen in den Mitgliedstaaten mehr möglich
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 11. September 2010
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