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Rechtsgutachten bestätigt: Taubentötung in Limburg rechtswidrig

Die Stadt Limburg hatte Ende 2023 für die Massentötung von Tauben in der Limburger Innenstadt gestimmt. Nach massiven Protesten und einem erfolgreichen Bürgerbegehren sollen nun die Bürger Limburgs am 9. Juni 2024 in einem Bürgerentscheid darüber abstimmen, ob die Tauben durch einen Falkner getötet werden sollen oder die Stadt den Beschluss zur Taubentötung aufheben muss. Ein vom Bundesverband Menschen für Tierrechte und der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz beauftragtes Rechtsgutachten bestätigt jetzt, dass die geplante Taubentötung rechtswidrig ist. Die Tierschutzorganisationen kündigten an, Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen zu stellen, falls es zur Tötung kommen sollte.

Die beiden Tierschutzorganisationen hatten die Lokalpolitiker Limburgs mehrfach aufgefordert, den Beschluss zur Taubentötung vom 13. November 2023 aufzuheben und stattdessen ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenhäusern einzuführen. Aus Sicht der Tierschutzorganisationen hatten die Lokalpolitiker mit dem Beschluss zur Tötung einem Rechtsbruch zugestimmt, da ein solches Vorhaben sowohl gegen das Tierschutzgesetz als auch gegen das in Art. 20a Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz verstößt.

Pauschale „Tötung“ von Tauben rechtwidrig
Das von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz beauftragte Gutachten eines Professors des Öffentlichen Rechts liegt nun vor und bestätigt die Auffassung der Tierschützer. Nach dem Gutachter, der Lehrstuhlinhaber für „Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht“ und Geschäftsführender Direktor eines Instituts für Umweltrecht ist, verstößt die geplante Taubentötung mangels Vorliegens eines „vernünftigen Grundes“ gegen Paragraph 1 Tierschutzgesetz, weil andere, tierschutzkonforme Möglichkeiten existieren. Daran ändere auch die einem einzelnen Falkner im Jahre 2012 erteilte Erlaubnis nichts. Diese berechtige nur zur „Bekämpfung“ und nicht zur pauschalen „Tötung“ von Tauben als Schädlingen, so der Gutachter.

Limburg muss tierschutzkonforme Maßnahmen ergreifen
Eine Beauftragung des Falkners zur Taubentötung sei – ohne im Vorfeld tierschutzgerechtere Maßnahmen zu ergreifen – unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Vielmehr sei die Stadt Limburg gehalten, tierschutzkonforme Maßnahmen zu ergreifen, so das Gutachten. Die Rechtswidrigkeit wurde auch in weiterer Hinsicht bestätigt: Laut Bundesartenschutzverordnung stelle das Fangen der Tauben in einem sogenannten Fangschlag einen weiteren Rechtsbruch der Rechtsverordnung des Bundes dar.

Tötung weder nachhaltig noch tierschutzgerecht
Abgesehen von den rechtlichen Verstößen ist nach Auffassung der beteiligten Tierschutzorganisationen die Tötung von Stadttauben zur Populationskontrolle nicht nachhaltig. Die Bestände verjüngen sich oder bekommen Zuzug von Tauben aus der Umgebung, die die freigewordenen Nistplätze beziehen. Eine tierschutzgerechte und nachhaltige Regulierung ist nur durch ein konsequentes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen und Ei-Austausch zu erreichen.

Stadttaubenkonzept: Umfrage bestätigt Effektivität
Dies wird belegt durch die 2021 vom Bundesverband Menschen für Tierrechte durchgeführte bundesweite Umfrage zur Effektivität von Stadttaubenkonzepten. Wenn das Gesamtkonzept konsequent umgesetzt wird, sind betreute Taubenschläge das Mittel der Wahl, um die Tiere artgerecht zu versorgen und ihre Population mittels Ei-Austausch zu kontrollieren.

Im Falle der Tötung kündigt Tierschutz Strafanzeige an
Stimmt beim Bürgerentscheid am 9. Juni 2024 eine Mehrheit von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten gegen die Tötung, dürfen die Tiere nicht getötet werden. Wird dieses Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten weder von den Ja- noch von den Nein-Stimmen erreicht, müsste die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit entscheiden. Der Vorsitzende der Erna-Graff-Stiftung, Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, selbst Landrat a, D., fordert die Abgeordneten auf, einem weiteren Rechtsbruch nicht zuzustimmen. Sobald die erste Taube aufgrund eines vermeintlich rechtsverbindlichen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung getötet würde, werde er namens seiner Stiftung Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen in der Kommunalpolitik stellen, unter anderem wegen Verstoßes gegen Paragraf 17 Tierschutzgesetz. Das vorsätzliche Tun der Stadtverordneten sei dann nachgewiesen. Der Weg zu einem sogenannten strafrechtlichen Verbotsirrtum sei den Abgeordneten spätestens durch das jetzt vorliegende Gutachten verbaut.


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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.