Pressemitteilungen Stadttauben

27. Mai 2024: Stadttauben Limburg: Sachlich argumentieren statt aufwiegeln

Kurz vor der Abstimmung zur geplanten Taubentötung in Limburg am 9. Juni 2024 bringen die befürwortenden Parteien – namentlich die CDU, FDP und SPD – ein Flugblatt mit Fehlinformationen in Umlauf. Mit der vermeintlichen Infektionsgefahr und der Schädigung von Gebäuden schüren die Parteien Ängste bei den Bürger:innen. Dabei ist längst wissenschaftlich belegt, dass von Stadttauben weder ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ausgeht noch, dass der Taubenkot besonders schädlich für Fassaden ist. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ruft zu einer sachlichen Diskussion auf. Ziel müsse eine nachhaltige, tierschutzgerechte und rechtskonforme Lösung sein. Falls es zur rechtswidrigen Tötung der Tiere kommen sollte, haben Menschen für Tierrechte und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz angekündigt, Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen stellen.

Die Aussagen in dem Flugblatt suggerieren den Limburger Bürger:innen, Stadttauben wären Schädlinge, von denen eine ernsthafte, konkrete Gesundheitsgefahr für den Menschen ausginge. Zudem zerstöre ihr Kot Bauten und Denkmäler. Mittlerweile ist allerdings erwiesen, dass Taubenkot nicht materialschädigend und nicht schädlicher als der Kot anderer Vögel ist. Dies geht aus dem Prüfungsbericht Nr. 195.04 „Einfluss von Taubenkot auf die Oberflächen von Baustoffen“ vom 26.08.2004 der Technischen Universität Darmstadt hervor. Im Übrigen würde der flüssige, sogenannte „Hungerkot“ bei einer Versorgung der Tiere mit artgerechtem Futter gar nicht erst entstehen.

Gesundheitliche Gefahren nicht nachweisbar
Dass von Tauben keine größeren gesundheitlichen Gefahren ausgehen als von anderen Vögeln oder Haustieren, ist wissenschaftlich schon lange belegt. Wie das Robert-Koch-Institut ausführt, wurden bei Stadttauben zwar humanpathogene Keime und Krankheitserreger nachgewiesen, die Ansteckungsgefahr für den Menschen sei allerdings insgesamt als sehr gering einzuschätzen. Zudem wurde in mehreren Rechtsprechungen begründet, dass freilebende Stadttauben keine Gesundheitsschädlinge sind und von ihnen keine besonderen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit ausgehen. *

Sachlich argumentieren statt aufwiegeln
„Es ist unseriös, dass die beteiligten Parteien versuchen, die Bürger:innen mit diesen längst wiederlegten Behauptungen zu beeinflussen. Statt mit Fehlinformationen Angst und Hass zu schüren, sollten die Verantwortlichen sich auf sachliche Argumente stützen und sich für eine nachhaltige Regulierung der Stadttauben engagieren. Die geplante Tötung der Tiere ist nicht nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sie ist auch nicht nachhaltig“, sagt Steffanie Richter vom Bundesverband.

Stadttaubenkonzept: Umfrage bestätigt Effektivität
Hintergrund ist, dass verwaiste Fress-, Brut- und Schlafplätze durch den Zuzug von verwaisten Brieftauben und Tieren aus der Umgebung wieder aufgefüllt werden. Eine nachhaltige und tierschutzgerechte Regulierung ist indes nur durch ein konsequentes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen und Ei-Austausch zu erreichen. Dies belegt die 2021 vom Bundesverband Menschen für Tierrechte durchgeführte bundesweite Umfrage zur Effektivität von Stadttaubenkonzepten. Wenn das Gesamtkonzept konsequent umgesetzt wird, sind betreute Taubenschläge das Mittel der Wahl, um die Population mittels Ei-Austausch zu regulieren.

Pauschale „Tötung“ rechtwidrig
Ein aktuelles rechtswissenschaftliches Gutachten bestätigt zudem, dass die geplante Taubentötung mangels Vorliegens eines „vernünftigen Grundes“ gegen Paragraf 1 Tierschutzgesetz verstößt. Die im Jahre 2012 erteilte Tötungs-Erlaubnis für einen Falkner berechtigt nicht zur pauschalen „Tötung“ von Tauben als Schädlingen, so der Gutachter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz kündigten an, Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen zu stellen, falls es zur Tötung der Tiere kommen sollte.

*Vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 05.04.2019 – 6 U 59/18 – Zweitinstanzliches Urteil zur Unterlassung von Aussagen zu angeblichen Gesundheitsgefahren und Gebäudeschädigungen durch Stadttauben sowie LG Osnabrück, vgl. Urteil vom 20.03.2018 – 14 O 469/17 – Unterlassung von Aussagen zu angeblichen Gesundheitsgefahren und Gebäudeschädigungen durch Stadttauben


Pressestelle Menschen für Tierrechte:
Christina Ledermann
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de


Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10
www.tierrechte.de
www.ausstieg-aus-der-tierhaltung.de
www.invitrojobs.de
www.satis-tierrechte.de
www.stadttauben.de


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.