Allgemein Stadttauben

Stadttauben: Bundesrat empfiehlt Verbot tierquälerischer Praktiken

In seinen Empfehlungen zur Reform des Tierschutzgesetzes nimmt sich der Bundesrat auch der Tauben an, in diesem Falle der sogenannten Hochzeitstauben. Er schlägt vor, die tierquälerische Tradition zu verbieten. In seiner Begründung erkennt die Länderkammer an, dass das Stadttaubenproblem menschengemacht ist. Als Lösung schlägt er das tierschutzkonforme Stadttaubenkonzept vor und verweist auf die Ergebnisse der Umfrage von Menschen für Tierrechte. Grundsätzlich empfiehlt die Länderkammer jedoch, primär die menschengemachten Ursachen der steigenden Stadttaubenpopulationen zu bekämpfen.

Hochzeit ohne Tierleid feiern
Tauben sind wegen ihrer monogamen Lebensweise ein Symbol für Liebe, Treue und Fruchtbarkeit ein beliebter, vermeintlich romantischer Brauch auf Hochzeiten. Dabei werden sogenannte weiße Hochzeitstauben fliegen gelassen. Für die Tauben ist die Situation allerdings mit Stress und Leid verbunden. Viele Tauben werden bis zu ihrem „Einsatz“ in engen Verschlägen eingesperrt. Nach dem Auflassen finden die meisten von ihnen nicht mehr zurück. Im Gegensatz zu Brieftauben haben sie einen schlechteren Orientierungssinn und so sterben viele an Erschöpfung, verhungern und sind Gefahren durch Greifvögel ausgesetzt. Überlebende schließen sich Stadttaubenpopulationen an und vergrößern dadurch – wie die zu Wettflügen aufgelassenen Brieftauben – die dort lebenden Populationen. Aus dem Vogel der Liebe wird schließlich ein gehasstes Tier, das vertrieben und gequält wird.

Empfehlung der Bunderatsausschüsse: Tradition verbieten
In seiner heutigen Sitzung am 5. Juli 2024 befasst sich der Bundesrat mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes, bevor der Gesetzentwurf in den Bundestag geht. Die Ausschüsse des Bundesrates fordern umfangreiche fachspezifische Änderungen an der Vorlage. Eine betrifft das Auflassen sogenannter Hochzeitstauben. Die Empfehlung deckt sich mit der Forderung des Bundesverbandes, diese tierquälerische Tradition endlich zu verbieten. Dem § 3 Satz 1 TierSchG: „Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen“, soll eine Nummer 14 angefügt werden mit dem Wortlaut: „Tauben bei Hochzeiten oder anderen Anlässen auffliegen zu lassen oder Tauben zu diesem Zweck im Handel anzubieten“.

Begründung des Bundesrates
In der Begründung heißt es: „Der Brauch, Tauben bei Hochzeiten oder anderen Anlässen auffliegen zu lassen, führt zu länger anhaltenden erheblichen Schmerzen oder Leiden bei den Tauben oder gar zu deren Tod. Die weißen Ziertauben, die in der Regel für Hochzeiten und ähnliche Anlässe verwendet werden, kehren nach dem Aufflug nicht in ihren Schlag zurück, sondern schließen sich verwilderten Stadttauben an, fallen Greifvögeln zum Opfer oder sterben an Mangelernährung und Krankheiten. Gezüchtete Tauben sind domestizierte Tiere, die auf sich allein gestellt kaum zurechtkommen“ Und weiter: „Das Auffliegenlassen weißer Tauben an Hochzeiten dient lediglich der Unterhaltung und ist ein lukratives Geschäft für die Anbietenden“.

Stadttaubenproblem menschengemacht
Die Begründung verweist weiterhin auf das menschengemachte Problem der steigenden Stadttaubenpopulationen ähnlich der Brieftaubenauflässe, denn „durch derartige Praktiken nehmen die Stadttaubenpopulationen stetig zu, was die Taubensituation in den Städten verschärft“.

Empfehlung: Tierschutzkonformes Stadttaubenmanagement
Der Bundesrat verweist auf die Umfrage von Menschen für Tierrechte: „Die Auswertung einer bundesweiten Umfrage zur Effektivität von Stadttaubenkonzepten hat ergeben, dass viele deutsche Städte bereits erfolgreich tierschutzkonforme Stadttaubenprojekte durchführen. Diese sind jedoch auch sehr kostenintensiv. Auch aus Kostengründen und um die Städte zu entlasten, bietet es sich daher an, die menschengemachten Ursachen des Ansteigens der Stadttaubenpopulationen zu bekämpfen“.