Allgemein Tierversuche

Auch das ist Speziesismus: Die Tötung „überzähliger“ Versuchstiere

Anlässlich des heutigen 10. Welttag für das Ende des Speziesismus macht der Bundesverband Menschen für Tierrechte auf das Schicksal der sogenannten „überzähligen“ Versuchstiere aufmerksam. Aktuell soll im Rahmen der Reform des Tierschutzgesetzes (TierSchG) auf Druck der Wissenschaftsverbände die Tötung diesen Tieren in der Versuchstierverordnung vereinfacht werden. Damit soll offiziell Rechtssicherheit für die Personen geschaffen werden, die Tierversuche durchführen. Doch praktisch wird dadurch der Schutz von Millionen von Tieren rechtlich ausgehebelt. Menschen für Tierrechte fordert die Erstellung eines Kriterienkataloges, der die ethische Vertretbarkeit der Tötung von überzähligen Versuchstieren regelt. Der Tierschutz muss auch für Tiere gelten, für die es keine Verwendung in Versuchen mehr gibt. Die Tötung von Tieren, allein weil sie „überflüssig“ sind, widerspricht dem Tierschutzgesetz und ist zutiefst speziesistisch (1).

Tierschutz muss auch für überzählige „Versuchstiere“ gelten
Im Rahmen der aktuellen Reform des Tierschutzgesetzes (TierSchG) soll auf Druck der Wissenschaftsverbände die Tötung von überzähligen Versuchstieren in der Versuchstierverordnung vereinfacht werden. Offiziell soll damit Rechtssicherheit für die Personen geschaffen werden, die Tierversuche durchführen. Doch dadurch wird der Schutz von Millionen von Tieren rechtlich ausgehebelt. Menschen für Tierrechte fordert stattdessen die Erstellung eines Kriterienkataloges, der die ethische Vertretbarkeit der Tötung von überzähligen Versuchstieren regelt.

1,77 Millionen Tiere als Überschuss getötet
Im Jahr 2022 wurden laut offizieller Statistik etwa1,77 Millionen Tiere getötet, weil sie überschüssig waren. Dies übertrifft die Zahl der Tiere, die tatsächlich in Tierversuchen eingesetzt wurden (1,73 Millionen) (2). Laut Wissenschaft lassen sich überzählige Versuchstiere auch bei bester Versuchsplanung und sorgfältigem Zuchtmanagement nicht gänzlich vermeiden. Bei der Zucht entstünden regelmäßig Tiere, die aufgrund verschiedenster Kriterien im geplanten Tierversuch nicht eingesetzt werden könnten (falsches Geschlecht, zu alt, falscher Phänotyp, etc.).

Kaskadenreglung rückschrittlich
Der Bundesrat griff die Forderung der Wissenschaft auf und schlug vor, die Problematik der sogenannten „Überschusstiere“ in der Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersVO) zu regeln, indem man den Begriff des „vernünftigen Grundes“ mit der sogenannten „Kaskadenregelung“ verknüpft. Nach der Kaskadenregelung soll der „vernünftige Grund“ zur Tötung der Überschusstiere vorliegen, wenn die Kapazitäten einer Einrichtung zur Haltung und Pflege der Tiere erschöpft sind. Doch die Tötung von Tieren, allein weil sie überflüssig sind, widerspricht grundsätzlich Paragraf 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). Danach darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Keinen Freibrief zur Tötung
Aus Tierschutzsicht wird durch dieses Vorgehen der Schutz durch den sogenannten „vernünftigen Grund“ ausgehebelt und die Tötung von „Überschusstieren“ aus wirtschaftlichen Gründen legitimiert. Dies ist ein Rückschritt und unvereinbar mit dem TierSchG und EU-Recht. Die Überschusstiere fallen dadurch nicht mehr unter den generellen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes und die Wissenschaft erhält einen Freibrief zur rechtssicheren Tötung von Millionen von Tieren. Stattdessen muss der Umgang mit überzähligen Versuchstieren streng reglementiert werden. Ihre Tötung kann nur das allerletzte Mittel sein, wenn alle anderen Mittel nachweislich ausgeschöpft sind.

Menschen für Tierrechte fordert Erstellung eines Kriterienkataloges
Menschen für Tierrechte fordert stattdessen die Erstellung eines Kriterienkataloges, der die ethische Vertretbarkeit der Tötung von überzähligen Versuchstieren regelt. Dieser muss die Nutzung tierfreier Verfahren, eine Beschränkung der Nachzucht, Verbot einer Vorratshaltung von gentechnisch veränderten Tieren, eine obligatorische Prüfung bei Antragsstellung, ob die beantragten Tierzahlen realistisch sind und die Vermittlung überzähliger Versuchstiere, das sogenannte Rehoming oder eine artgerechte Unterbringung der Tiere beinhalten.

(1) Speziesismus (aus Spezies (=Art) und -ismus) bezeichnet die moralische Diskriminierung von Lebewesen ausschließlich aufgrund ihrer Artzugehörigkeit

(1) Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2022 (BfR)