Tierversuche

Stellungnahme: Tierschutz gilt auch für überzählige Versuchstiere

Menschen für Tierrechte hat am 18. September 2024 seine Stellungnahme zur Änderung der sogenannten Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) eingereicht. Konkret geht es um die Tötung von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchtet, jedoch nie in Versuchen eingesetzt werden. Im Jahr 2022 betraf dies ca. 1,77 Mio. Tiere allein in Deutschland. Ihre Zahl übertrifft die der Tiere, die tatsächlich in Tierversuchen eingesetzt wurden (1,73 Millionen).

Im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes fordern Forschende aus dem Versuchstierbereich, die Tötung dieser „Überschuss-Tiere“ zu vereinfachen und zu legitimieren. Umgesetzt werden soll dies, indem der „vernünftige Grund“, der die Tötung von Tieren erlaubt, in der sogenannten Kaskadenregelung konkretisiert wird. Diesem Vorhaben erteilt Menschen für Tierrechte – zusammen mit seinen Partnervereinen – eine klare Absage: Die Tötung von Mio. von Tieren via Verordnung zu legitimieren, ist unvereinbar mit dem deutschen und europäischen Tierschutzrecht und verstößt gegen das Staatsziel Tierschutz.

Hier können Sie sich die Stellungahme als PDF herunterladen.