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04. Oktober 2024: Zum Welttierschutztag: Tierschutz-Tour für ein starkes Tierschutzgesetz

Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordert ein Bündnis aus Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen die aktuelle Novelle des Tierschutzgesetz umfassend nachzuschärfen. Auf einer Tierschutz-Tour durch Berlin machten die Vereine auf zentrale Problembereiche aufmerksam, die im aktuellen Reformentwurf des Tierschutzgesetzes nur unzureichend angepackt werden und fordern die Bundesregierung auf, sich im laufenden parlamentarischen Verfahren für mehr Tierschutz einzusetzen.

Derzeit verhandelt das Parlament über die Reform des Tierschutzgesetzes. Ende Oktober soll das neue Gesetz verabschiedet werden. Die Reform bringt zwar einige Verbesserungen, diese reichen jedoch bei weitem nicht aus, um viele noch immer legale tierquälerische Praktiken zu beenden. Deswegen machten der Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Bundesverband Tierschutz und Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner heute gemeinsam auf sechs ausgewählte Problembereiche aufmerksam, deren Lösung in der Reform nicht berücksichtigt wird.

Für ein Verbot der Anbindehaltung, von Tiertransporten und Wildtieren im Zirkus
So fordern die Vereine unter anderem ein ausnahmsloses Verbot der Anbindehaltung unabhängig von der Tierart sowie das Ende von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten. Außerdem setzen sie sich für ein Verbot der tierschutzwidrigen Haltung von Wildtieren im Zirkus sowie für eine Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren ein. Danach sollen nur noch solche Tiere gehalten werden dürfen, bei denen aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht sowie aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Sicherheit keine Bedenken bestehen. Um das Tierleid von artwidrig gehaltenen Heimtieren zu reduzieren, fordern die Organisationen zudem einen Sachkundenachweis für Tierhalter:innen.

Nötig: Verbesserungen für „Versuchstiere“
Obwohl es dringend geboten wäre, sieht die Reform keine Verbesserungen für Tiere vor, die in Tierversuchen eingesetzt werden – im Gegenteil. Parallel zur Reform des Tierschutzgesetzes soll die Tötung von Millionen sogenannter überzähliger Versuchstiere in einer Verordnung sogar legitimiert werden. Die Verbände kritisieren insbesondere die Tatsache, dass in Deutschland weiterhin schwerbelastende Tierversuche erlaubt bleiben. Überfällig ist auch eine Reform des Genehmigungsprozesses. Dieser ist in seiner aktuellen Form nicht geeignet, um den Schutz der Tiere in den Laboren zu gewährleisten.

Kein Stutenleid für die Schweinezucht
Schließlich machen der Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Bundesverband Tierschutz und Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner auf die weitgehend unbekannten Tierschutzprobleme rund um das Wachstumshormon Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) aufmerksam. Hintergrund ist, dass u.a. in Südamerika trächtigen Stuten Blut abgezapft wird, um hieraus PMSG zu gewinnen, das in Deutschland überwiegend in der Schweinezucht zur Zyklussteuerung in der Ferkelproduktion eingesetzt wird. Die Blutentnahme ist hochgradig tierschutzwidrig. Den Stuten werden pro Woche bis zu 10 Liter Blut über eine dicke Kanüle, die in die Halsvene gestochen wird, entnommen.

Ein Drittel der Stuten sterben
Etwa 30 Prozent der durch Blutentzug und Mangelfütterung geschwächten Stuten sterben an den Folgen. Für die Sauen führt die Hormonbehandlung zu gesteigerten Wurfgrößen, die die Geburt unterentwickelter Ferkel begünstigen. Diese verenden meist während der Aufzuchtphase oder werden zuvor getötet. Daher fordern die Vereine ein Verbot der Gewinnung, Verwendung und des Importes des Hormones.

„Tierschutzgesetz bleibt TierNUTZgesetz“
„Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält zwar in Teilen Verbesserungen für die Tiere, doch diese ändern zu wenig an den oft katastrophalen Zuständen bei Zucht, Transport, Haltung und Schlachtung. Das Tierschutzgesetz bleibt ein TierNUTZgesetz. Es ermöglicht weiterhin tierquälerische Haltungsformen, Qualzuchten und tierschutzwidrige Schlacht- und Betäubungspraktiken ebenso wie Tiertransporte in Hochrisikostaaten und die millionenfache Tötung von „Versuchstieren“. Wenn die Ampel dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden und ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einhalten will, muss sie im weiteren parlamentarischen Verfahren dringend nachbessern“, fordert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte, stellvertretend für die beiden anderen Tierschutzorganisationen.


Pressestelle Menschen für Tierrechte
Christina Ledermann
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de


Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10
www.tierrechte.de
www.ausstieg-aus-der-tierhaltung.de
www.invitrojobs.de
www.satis-tierrechte.de
www.stadttauben.de


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.