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25. September 2024: Tierschutzorganisationen kritisieren Tierschutzgesetznovelle: „Entwurf verlängert Tierleid und ist teils verfassungswidrig!“

Vor Einbringung ins Parlament: Appell an Politik, Verantwortung für Tiere zu übernehmen und für ihren qua Verfassung garantierten Schutz Sorge zu tragen.

Am 26. September 2024 wird der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz ins Parlament eingebracht. Auf seiner heutigen Pressekonferenz kritisierte ein Zusammenschluss von neun Tierschutzorganisationen den aktuellen Stand der Tierschutzgesetznovelle und forderte wesentliche Korrekturen, um Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen. Nach der morgigen Einbringung in den Bundestag soll das Tierschutzgesetz Ende Oktober verabschiedet werden.

Das Tierschutzbündnis kritisierte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu schwach und stellenweise verfassungswidrig sei. So sei der Entwurf in seiner aktuellen Form nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar, durch das sich der Staat bereits 2002 verpflichtet hat, Tiere effektiv zu schützen. Der aktuelle Entwurf sei an vielen Stellen wissenschaftlich nicht haltbar und genüge nicht dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierschutz. Die Gesetzgebung hinke wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Kognitionsforschung, Verhaltensbiologie, Genetik und Tierethik um Jahre hinterher – ebenso wie gesellschaftlichen Entwicklungen. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich schon lange eine bessere Behandlung von Tieren.

„Als Tierschutzbündnis fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, den Tieren gegenüber endlich Verantwortung zu übernehmen und für ihren qua Verfassung garantierten Schutz Sorge zu tragen. Wir erwarten ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen verdient“, so das Bündnis. Die Bundesregierung habe nach über 20 Jahren Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz die historische Chance, ein modernes, zukunftsweisendes Tierschutzgesetz zu beschließen und dem gesellschaftlichen Willen nach mehr Tierschutz zu entsprechen.

Zu den wichtigsten Forderungen gehören:

  • Verbot der Anbindehaltung unabhängig von der Tierart
  • Chirurgische Eingriffe nur unter Betäubung
  • Keine Amputationen zur Anpassung von Tieren an Haltung oder Nutzung
  • Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus
  • Qualzuchtregelung für die Haltung, den Handel, den Import und die Weitergabe
  • Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden
  • Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren

Zum Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen gehören die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bundesverband Tierschutz, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, der Deutsche Tierschutzbund, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner, das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln, PROVIEH und VIER PFOTEN- Stiftung für Tierschutz.

Hinweis an die Redaktionen: Die digitale Pressemappe zur Pressekonferenz sowie Fotos lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.


Pressestelle Menschen für Tierrechte
Christina Ledermann
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de


Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Severinusstr. 52, 53909 Zülpich
Tel: 02252/830 12 10
www.tierrechte.de
www.ausstieg-aus-der-tierhaltung.de
www.invitrojobs.de
www.satis-tierrechte.de
www.stadttauben.de


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.